„Führerschein Vormerksystem“
Seit 1. Juli 2005 ist das so genannte „Führerschein Vormerksystem“ in Kraft.
Der Verstoß gegen eines der dreizehn unten angeführten Delikte wird ab sofort wie folgt geahndet:
1. Wer zum ersten Mal ein „Vormerkdelikt“ begeht, bekommt eine Vormerkung, welche dem Lenker schriftlich mitgeteilt und ins örtliche Führerscheinregister eingetragen wird.
2. Wer innerhalb von 2 Jahren ein zweites Mal ein „Vormerkdelikt“ begeht, muss mit einer „besonderen Maßnahme“ rechnen, z.B. ein Fahrsicherheits-Training oder eine Nachschulung.
3. Wer innerhalb von diesen 2 Jahren ein drittes „Vormerkdelikt“ begeht, dem wird 3 Monate lang der Führerschein entzogen.
Eine Vormerkung wird nach 2 Jahren automatisch gelöscht, sofern der Autofahrer kein weiteres Vormerkdelikt begeht.
Die Vormerkdelikte:· Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
· Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“ bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
· Nichtbeachtung des Rotlichts bei Behinderung anderer Fahrzeuglenker
· Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren der bereits geschlossenen Schranken
· Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
· Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
· Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
· Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
· Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei C-Lenkern (Lkw)
· Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei D-Lenkern (Bus)
· Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze (alle Lenker)
· Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
· Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 – 0,4 Sekunden
Herzlichen Dank an @lois für diesen wichtigen Artikel !!
wir wünschen Euch vormerkfreie Fahrten!